Ablauf

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen, einer Abklärung des Rahmens (Wünsche, Ziele, Frequenz etc.) und um herauszufinden ob und wie ich Sie unterstützen kann. Da die therapeutische Beziehung mitunter der wichtigste Faktor in der Psychotherapie ist, geht es auch darum festzustellen, ob wir miteinander arbeiten können.

Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon, Mail oder über das Kontaktformular.

Kosten

Die Kosten für eine Einheit (50 min) belaufen sich auf 80€.

Das Erstgespräch ist am Ende der Einheit in Bar zu bezahlen. Für weitere Einheiten kann gerne per Überweisung bezahlt werden.

Da ich im Moment im Status „in Ausbildung unter Supervision“ tätig bin, ist eine Teil-Rückerstattung durch die Krankenkassa nicht möglich. Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben sollten, übernimmt diese eventuell die Kosten. Bitte informieren Sie sich dahingehend vorab bei ihrem privaten Versicherungsträger.

Bei sehr geringen Einkommen biete ich (je nach Kapazität) einen Sozialtarif an. Sprechen Sie mich gerne beim Erstkontakt darauf an.

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeut bin ich nach § 15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Angehörige, Ärzt:innen oder andere Personen keine Informationen von mir erhalten. Sollten Sie selbst in Einzelfällen die Informationsweitergabe wünschen oder es zur Vernetzung (z.B. mit behandelnden Ärzt:innen) hilfreich sein,  kann dies in Absprache mit Ihnen über eine schriftliche Entbindung der Verschwiegenheitspflicht geschehen.

Absageregelung

Ich bitte darum Termine spätestens 24h vorher abzusagen, da sonst das gesamte Honorar verrechnet werden muss. Die Absage kann telefonisch (auch Mobilbox), per Mail oder SMS erfolgen.